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Stornierungsbedingungen und Zertifizierung

Stornierungsbedingungen

Bis 18 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine schriftliche Stornierung der Anmeldung kostenfrei. Wird die Veranstaltungsteilnahme in einem Zeitraum von weniger als 18 Tagen bis 3 Tage vor Tagungsbeginn schriftlich abgesagt, werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt die schriftliche Absage weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Wird die Veranstaltungsteilnahme nicht storniert, d. h. der/die Teilnehmer*in fehlt unentschuldigt, wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.

Zertifizierung

Die LVR-Fokustagung 2025 wurde durch die Ärztekammer Nordrhein mit 5 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die Registrierung beruflich Pflegender vergibt für die Veranstaltung 6 Fortbildungspunkte.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine durchgängige Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen muss, damit ein Teilnahme-Zertifikat an Sie und eine Meldung gegenüber der ÄkNo zur Erlangung von Fortbildungspunkten erfolgen kann. Wissenschaftliche Leitung ist Frau Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.

Anerkennung und Meldung der Fortbildungspunkte

Bei Vorlage der EFN-Nummer, übernimmt der Veranstalter für Ärzt*innen die Meldung der Fortbildungspunkte an die Ärztekammer Nordrhein. Bitte geben Sie diesbezüglich Ihre EFN-Nummer bei der Anmeldung an.
Wenn Sie einer anderen Berufsgruppe (Pflegende, Psychotherapeuten*innen, Psychologen*innen) angehören, für die ebenfalls Fortbildungspunkte anerkannt werden, müssen Sie die Meldung an die entsprechende Kammer eigenständig vornehmen. Eine zentrale Übermittlung sehen die entsprechenden Kammern leider nicht vor.

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Landschaftsverband Rheinland
Dezernat 8
50663 Köln
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