Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie (PEPP) – Kurskorrektur erfolgt?
3. PEPP-Fachtagung
4. November 2016, Bonn
Mit dem neuen Gesetz zur „Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ nimmt der Gesetzgeber entscheidende Korrekturen an dem ordnungspolitischen Rahmen für die Einführung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik vor. Die in der letzten Fachtagung am 29.01.2016 ausführlich diskutierte Abkehr von einem Preis- zu einem Budgetsystem wird nun umgesetzt. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit die bestehende, auf ein Preissystem ausgerichtete PEPP-Entgeltsystematik noch zu einem neuen Budgetsystem passt. Die Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf das Management der psychiatrischen Kliniken.
Im Rahmen der dualen Finanzierung stellt die Investitionsfinanzierung einen wichtigen Baustein in der Finanzierung von Krankenhäusern dar. Auf Initiative der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) hat sich ein Bündnis für gesunde Krankenhäuser gebildet, das die mangelnden Investitionsbeträge der Krankenhäuser in NRW thematisiert. Von den benötigten 1,5 Milliarden Euro die für eine ausreichende Finanzierung nötig wären, stellt das Land NRW nur rd. 500 Millionen Euro zur Verfügung, wie sich aus einer aktuellen Studie des Rheinisch-Westfälischen-Instituts (RWI) ergibt. Damit besteht akuter Handlungsbedarf, insbesondere für die psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen, für die der Krankenhausplan NRW 2015 sogar einen Bettenaufbau vorsieht.