Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen - PsychVVG
4. PEPP-Fachtagung
20. November 2017 in Köln
Mit dem zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur „Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen - PsychVVG“ hat der Gesetzgeber weitreichende Korrekturen an dem ordnungspolitischen Rahmen für die Einführung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik vorgenommen.
Neben der entscheidenden Einführung des Budgetsystems für die psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Arbeitsaufträge an die Partner der Selbstverwaltung verteilt. Dazu gehören Vereinbarungen für die Umsetzung des PsychPV-Nachweises und die Umsetzung von Stationsäquivalenten Behandlungen.
Dazu liegen zwischenzeitlich Ergebnisse vor, über die umfassend berichtet und diskutiert werden kann.