Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie (PEPP) – Wo geht die Reise hin?
2. PEPP-Fachtagung
29. Januar 2016 in Köln
Das Pauschale Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) gem. § 17d KHG beschäftigt die Beteiligten der psychiatrischen Versorgung nachhaltig. Mit der PEPP-Entgeltverordnung 2016 liegt bereits der vierte Entgeltkatalog vor. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist das System ab 2017 verbindlich von allen psychiatrischen Kliniken einzuführen. Rund 24 Prozent aller psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen haben das neue Entgeltsystem bereits eingeführt. Damit liegen nicht nur Vermutungen über die Wirkungen des Systems vor, sondern bereits praktische Erfahrungen in der Anwendung einer pauschalierenden Abrechnung. In dieser Fachtagung wurden deswegen die Auswirkungen des neuen Systems auf die psychiatrische Versorgung vorgestellt und diskutiert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung lag der Schwerpunkt auf der Frage, welche Alternativen es zum PEPP-System geben kann. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu Mitte 2015 einen strukturierten Dialog für die Weiterentwicklung des Entgeltsystems angestoßen. In diesem Zusammenhang haben 17 psychiatrische Fach- und Berufsverbände mit dem „Budgetbasierten Entgeltsystem“ ein einheitliches Alternativmodell vorgelegt. Auf dieser Basis soll der strukturierte Dialog fortgeführt werden. Auch im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V wurden Ansätze für die Weiterentwicklung von psychiatrischen Versorgungssystemen entwickelt, die wiederum Impulse für die Weiterentwicklung eines sektorübergreifenden Entgeltsystems geben können.