Direkt zum Inhalt

Themenblock 3: Psychisch erkrankt heute - in Behandlung und Versorgung

Qualitätsziele in der Versorgung psychisch Erkrankter – die Sicht des IQTiG

Fanny Schoeler-Rädke, Berlin

Die Versorgung psychisch Erkrankter, v.a. schwer psychisch Erkrankter, unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der somatischen Versorgung. So sind Versorgungs- und Behandlungsziele sehr spezifisch und nicht zwingend auf Heilung ausgerichtet. Für die gesetzliche Qualitätssicherung bedeutet dies, sich diesem Versorgungsbereich angemessen mit möglichen Qualitätsaspekten, und insbesondere mit der Frage, was Ergebnisqualität sein kann, auseinanderzusetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den letzten Jahren sowohl die Erstellung einer Konzeptskizze zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie als auch die Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens für die Versorgung von Patienten, die an einer Schizophrenie erkrankt sind, beauftragt. Anhand dieser beiden Projekte soll exemplarisch gezeigt werden, was Qualitätsziele in der psychiatrischen Versorgung aus Sicht der Qualitätssicherung sein können und welche Herausforderungen diese mit sich bringen.

Welche Ziele streben wir an - die Sicht der Betroffenen

Dr. Joachim Brandenburg, Köln

Die wichtigsten Reformziele der Psychiatrie-Enquete von 1975 waren:

  • gemeindenahe vor stationärer Versorgung
  • Kooperation und Koordination aller Versorgungsdienste
  • bedarfsgerechte Versorgung aller psychisch Kranken
  • Aufbau ambulanter Dienste und psychiatr.Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern
  • Enthospitalisierung der Langzeitpatienten
  • Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken.

Bis zur Jahrtausendwende wurde vieles erreicht: Die früheren Heil- und Pflegeanstalten wurden modernisiert und verkleinert, sozialpsychiatrische Dienste, betreute Wohnformen, Heime, tagesstrukturierende Einrichtungen, Tageskliniken und Institutsambulanzen wurden aufgebaut. In diesem Jahrtausend hat der Reformeifer erschreckend nachgelassen. Alle oben genannten Ziele der Psychiatrie-Reform sind auch heute erst teilweise erreicht. Langzeitpatienten wurden zwar enthospitalisiert, jedoch zum Teil in Heime verlegt.

Wir fordern

  • die Schließung der „Fach“-Krankenhäuser und den Aufbau von Krisendiensten, Krisenbetten, HomeTreatment und Soteria-Einrichtungen,
  • Krisendienste, die zu dem Betroffenen kommen und zusammen mit ihm und seinen Angehörigen den Hilfebedarf abklären, organisieren und bei Bedarf ihn weiter begleiten (das bedeutet gemeindenah vor stationär),
  • eine ambulante, wohnortnahe Versorgung auch für Kinder und chronisch Kranke,
  • Umwandlung des psychiatrischen Behandungssystems in ein echtes Hilfesystem,
  • Verhandeln statt Behandeln: Mitbestimmung auch stationärer Patienten bei der Wahl der Behandler und der Behandlungsmethoden.

Vom Gesetzgeber fordern wir, den Kostenträger-Wirrwarr zu beenden. Wir wünschen regionale Budgets, die die Krankenkassen, die Rentenversicherung und die öffentliche Hand gemeinsam finanzieren.

Welche Ziele streben wir an - die Sicht der Angehörigen

Dr. Caroline Trautmann, Bonn

Ziele der Angehörigen sind eine Familiengerechte Psychiatrie, sie sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen als auch die berechtigte Ansprüche der Angehörigen auf eigene Lebensplanung berücksichtigt. Im psychiatrischen Behandlungs- und Hilfesystem besteht trotz zahlreicher Verbesserungen weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Versorgung aller zu behandelnden Patienten und der individuellen Versorgung des einzelnen. Will man die Qualität der Versorgung weiter verbessern, ist hierbei auch die Beziehungsqualität zwischen Professionellen und Angehörigen sowie die des Erkrankten einzubeziehen.

Ziele der Angehörigen sind unter anderem:

  • Gespräche zwischen Arzt, psychisch erkrankten Menschen und den Angehörigen im Sinne eines trialogischen Ansatzes nach Aufnahme und vor Entlassung (professioneller Grundbestand).
  • Besserer Kooperation und Verständnis für die Situation der Angehörigen
  • Einbindung der Angehörigen in die Qualitätssicherung der Kliniken (d.h. um spezielle Normen für Abläufe von Behandlungen, unter anderem die Einbeziehung der Angehörigen bei Behandlungen und bei Stationskonzepten, die Entbindung von der Schweigepflicht (evtl. auch nur Teilaspekte) gegenüber konkret genannten Angehörigen zu Themen wie z.B. Entlassung, die Erkrankung und den Zustand des Patienten, den Austausch von Informationen über die Behandlungs- und Zielplanung sowie den ärztlichen und / oder pflegerischen Ansprechpartner in der Klinik, der mit Patient und Angehörigen zur Aufnahme und zur Entlassung ein gemeinsames Gespräch führt.
  • enge Kooperation mit Angehörigenvereinen und -Selbsthilfegruppen, (Verlinkung der Kliniken mit Vereinen, Durchführen von Informationsveranstaltungen in Kliniken, Auslegen von Flyer)
  • eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen und ihrer Familien
  • die Unterstützung der Angehörigen durch umfassende Information über psychische Erkrankungen
  • eine Verbesserung der Einbeziehung der Angehörigen in die Behandlung der psychisch Kranken
  • eine bedarfsgerechter und zügiger Ausbau der psychiatrischen Versorgung in der Gemeinde
  • mehr Akzeptanz und Verständnis für psychisch kranke Menschen in der Öffentlichkeit
zurück zur Übersicht der Abstracts

Partner

LVR auf Instagram
LVR auf Facebook

Kontakt

Landschaftsverband Rheinland
Dezernat 8
50663 Köln
veranstaltungen-klinikverbund@lvr.de