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Workshop 2.2: Unterbringung und Zwangsbehandlung

Die Lage in Europa

Prof. Dr. Hans Joachim Salize, Mannheim

Die legislative Regelung der unfreiwillige Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker steht überall im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Behandlungsbedürftigkeit der Betroffenen und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft. Europa- und weltweit ist dabei ein kontinuierlicher legislativer Anpassungsprozess zu beobachten, der Patientenrechte und Autonomieaspekte gegenüber überkommenen paternalistischen Verfahrensweisen stärker gewichtet. Während vielfältige Entwicklungen und Interessengruppen diesen Prozess befördern, war und ist nicht zuletzt die in den meisten europäischen Ländern stark steigende Zahl von Zwangseinweisungen oder -maßnahmen, deren Begrenzung von allen Seiten als notwendig erachtet wird, Symbol und Treiber des Reformbedarfs.

Die großen Unterschiede in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Praktiken der europäischen Länder und die daraus resultierenden zwangsbezogenen epidemiologischen Maßzahlen zeigen jedoch, dass das Problemfeld hochkomplex ist und Wirkzusammenhänge bisher nur im Ansatz erforscht oder verstanden sind. Die legislative Ebene ist dabei lediglich als eine von vielen Einflussmöglichkeiten auf das Geschehen anzusehen. Neben gesetzlichen Anpassungen haben sich deshalb in den letzten Jahren auf der klinischen Ebene Entwicklungen und Ansätze verstärkt, mit denen versucht wird, Zwangsmaßnahmen auslösenden Verhaltensweisen präventiv zu begegnen. Der Beitrag stellt Trends und Entwicklungen in ausgewählten europäischen Ländern vor.

Aktuelle Zahlen Deutschland

Prof. Dr. Tilman Steinert, Ulm

Mit dem PsychKHG in Baden-Württemberg wurde eine verbindliche Erfassung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Krankenhäusern in einem Register als gesetzliche Verpflichtung eingeführt. Baden-Württemberg repräsentiert mit ca. 10.000.000 Einwohnern etwa 12 % der deutschen Bevölkerung. Mittels einer Online-Eingabemaske und einem hinterlegten Programm, das nicht rückführbare Pseudonymisierungsschritte durchführt, werden komplette Rohdaten über die Art und Dauer von Zwangsmaßnahmen aus den 33 psychiatrischen Kliniken erfasst. Außer einer Auswertung nach Kliniken ist auch eine Auswertung nach Landkreisen möglich. Für 2015 liegt erstmals ein nahezu vollständiger Datensatz vor. Er bezieht sich auf 99.000 Aufnahmen und 1352 Fälle des Maßregelvollzugs. In 5,7 % der Behandlungsfälle kam es zur Unterbringung nach PsychKHG oder BGB. In 6,8 % der Fälle erfolgten freiheitsbeschränkende Zwangsmaßnahmen, in 0,5 % eine medikamentöse Zwangsbehandlung, ein Drittel dieser Fälle als Notfallbehandlung. Am häufigsten und am längsten von freiheitsbeschränkenden Zwangsmaßnahmen betroffen war die Diagnosegruppe F0, gefolgt von F2. In den einzelnen Landkreisen waren zwischen 19 und 145 Fälle mit Zwangsmaßnahmen pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen. Die Unterschiede sind nicht mit einer unterschiedlichen Praxis der Kliniken zu erklären, zumal manche Landkreise mit erheblich unterschiedlichen Inzidenzen von derselben Klinik versorgt werden.

Strategien zur Vermeidung von Zwang

Suzanne Briesemeister, Köln

Im Workshop werden unterschiedliche Strategien vorgestellt, Zwang im psychiatrischen Behandlungskontext zu vermeiden, einzugrenzen oder seine Folgen zu mildern. Sie zielen auf sehr verschiedene Aspekte der Behandlung: die räumliche Gestaltung, die personelle und professionelle Ausstattung, Techniken und Absprachen und vieles mehr- letztlich aber auf Fragen von Haltung und Menschenbild. Dabei fallen Begriffe wie UN-BRK, Patientenautonomie, Selbstbestimmung, Begegnung auf Augenhöhe, Patiententestament und Behandlungsvereinbarung, aber auch Mitarbeitenden-Schutz und Sicherheit im Kontext der Pflichtversorgung. Und schließlich findet Zwang bereits außerhalb und vor Beginn einer psychiatrischen Behandlung statt: das soziale Milieu, die regionale Versorgungsrealität von psychisch Kranken in einer Kommune, die ambulante Versorgung und die Erreichbarkeit von Hilfen in einer Krise außerhalb der Regelarbeitszeit bestimmen die Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen Hilfe und ordnungspolitischen Anforderungen und (vermeintlichen?) Gesetzmäßigkeiten.

In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche Projekte in den LVR-Kliniken angelaufen, die die Vermeidung von Zwang zum Ziel haben. Ihre Evaluation steht noch aus. Gleichwohl sind bereits Gelingensfaktoren zu benennen wie auch kritische Aspekte zu identifizieren: diese sollen im Workshop Gegenstand der Diskussion mit den Teilnehmenden sein.

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