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Workshop 3.1: Innovative Versorgungsmodelle zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit

Das Bonner Modell

Prof. Dr. Markus Banger, Bonn

In Absprache mit der TKK, der BEK und der DAK hat die LVR-Klinik Bonn Oktober im 2016 ein Modellprojekt nach §64 b SGB V für die gesamte Allgemeinpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie vereinbart. Ziel dieses Vorhabens ist die Einführung von qualitätsgesicherten stationsunabhängigen Krankenhausleistungen (SUL). Vorlage waren ähnliche Modellvorhaben in Bochum und Hanau. SULs sind dabei intensivierte stationsersetzende Leistungen ohne Unterkunft und Verpflegung, deren Einsatz mit dem Ziel der graduellen Reduktion der stationären Verweildauer verfolgt wird. Sie werden settingunabhängig erbracht und werden in Leistungskomplexen definiert. Grundlage ist eine zielorientierte Diagnostik und Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Oberarztes. Dabei wird auf der einen Seite eine hohe Flexibilität zwischen ambulant und stationär angestrebt, auf der anderen Seite soll eine längerfristige kontinuierliche therapeutische Beziehung zum Patienten ermöglicht werden. Für die praktische Implementierung wesentlich ist die patientenzentrierte Organisation von Diagnostik, Therapie, Dokumentation und die Erstellung von individuellen Wochentherapieplänen. Dies beinhaltet weitreichende neue Anforderungen an das ambulante und stationäre Krankenhausinformationssystem. Da ca. 40% aller Patienten der entsprechenden Fachbereiche der LVR-Klinik Bonn bei den beteiligten Krankenkassen versichert sind, war eine Größenordnung erreicht, die es notwendig machte, ein professionelles Projektmanagement zu installieren. Seit dem 1.10. 2016 werden alle erbrachten Leistungen im psychiatrischen Fachbereich der LVR-Klinik Bonn für die Patienten der entsprechenden Krankenkassen in den Institutsambulanzen mit der SUL-Systematik dokumentiert und abgerechnet. Ab dem 1.1. 2017 werden erste Patienten aus der Schwerpunktabteilung in den vollstationären Teil des Modellvorhaben aufgenommen. Ab 3./4. Quartal 2017 ist vorgesehen, dass alle beteiligten Abteilungen des Hauses partizipieren. Durch die längerdauernde ortsunabhängige Beziehung zu den Patienten werden auch Rollenveränderungen auf die multiprofessionellen therapeutischen Teams zukommen, einschließlich der Vorbereitung von Hausbesuchen und hometreatments. Wichtige fachärztliche Aufgabe ist es dabei den notwendigen Bedarf an diagnostischen und therapeutischen Leistungen für das multiprofessionelle Team festzulegen, die Durchführung zu supervidieren und kontinuierliche Teamfortbildungen zu gewährleisten.

Gemeindepsychiatrische Basistherapie

Nils Greve, Köln

Seit 2009 wird der Vertrag „Netzwerk psychische Gesundheit“ (NWpG) zwischen der Techniker und weiteren Krankenkassen sowie Managementgesellschaften aus dem gemeindepsychiatrischen Bereich umgesetzt. Es handelt sich um einen Selektivvertrag der Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V), der mittlerweile in rund 50 kommunalen Gebietskörperschaften in 13 Bundesländern umgesetzt wird. Gegenstand des Vertrages ist die Ertüchtigung ambulanter Behandlung um Home Treatment, Case Management und 24/7-Krisendienste, ergänzt durch Psychoedukation und ggf. weitere Gruppenangebote. Weitere, ähnliche Verträge wurden mit Betriebskrankenkassen abgeschlossen. Ein Modellvertrag nach § 64b SGB V, der auch dem Innovationsfonds vorgelegt wurde, orientiert sich an der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN und könnte mittelfristig die vorgenannten Verträge ersetzen. In der ersten Ausschreibung des Innovationsfonds erhielt er die Zustimmung des Expertenbeirats, wurde allerdings nicht in die Förderung aufgenommen.

Die Vertragsnehmer sind Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrierte Versorgung des Dachverbands Gemeindepsychiatrie. Sie verfolgen ausdrücklich das Ziel, die Verträge gemeinsam mit Fachkrankenhäusern und –abteilungen sowie niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Leistungserbringern umzusetzen, um regionale Konkurrenzen und Doppelstrukturen so weit wie möglich zu vermeiden, und haben solche Kooperationen in etlichen Regionen bereits aufgebaut. Sie bringen langjährige Erfahrungen in aufsuchenden, lebensweltorientierten und vernetzten Hilfen ein und verfügen über bundesweite Strukturen der Qualifizierung und Qualitätsentwicklung.

Alternative Finanzierungsformen bei neuen Versorgungsmodellen

Stefan Thewes, Köln

Die Versorgung von Betroffenen mit psychischen Störungen ist vor allem an der Schnittstelle zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung durch eine verbesserte Vernetzung optimierbar. Außerdem ist eine verstärkte Nutzung evidenzbasierter Behandlungsmodule ein Weg zur Qualitätsoptimierung. Modellvorhaben und Verträge zur Integrierten Versorgung sind Möglichkeiten solche verbesserten Versorgungssysteme gemeinsam mit den Kostenträgern umzusetzen.

Der LVR-Klinikverbund hat aktuell zwei Modellvorhaben mit den Gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, die den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung erleichtern sollen.

Für die LVR-Klinik Bonn wurde ein Gesamtbudget für die stationäre und ambulante Behandlung verhandelt und mit stationsunabhängigen Leistungen eine neue Form der Vergütung von ambulanten Leistungen entwickelt.

Das geplante Modellvorhaben des LVR-Klinikums Düsseldorf geht einen Schritt weiter. Im Rahmen eines Modellvorhabens nach §64 SGB V wird ein System zur Versorgung psychisch Kranker in einem Community Mental Health Center und bedarfsgesteuerter Versorgungskoordinierung vorgestellt. In diesem Modell sollen Betroffene mit einer psychischen Erkrankung versorgt werden, wobei bedarfsadaptiert vordefinierte, evidenzbasierte Diagnose- und Behandlungsmodule die Grundlage der Versorgung darstellen. Diese wird durch komplementärtherapeutische Maßnahmen ergänzt und umfasst eine Koordinierung stationärer und ambulanter Versorgungsangebote. Dabei wird auch eine neue modulbasierte Entgeltmethodik implementiert und erprobt als Alternative zum PEPP-System, indem stationäre und ambulante Leistungsbereiche in einem Versorgungsbudget zusammengefasst werden.

Modellvorhaben kommen jedoch dann an ihre Grenzen, wenn über die Klinik hinaus weitere Leistungsanbieter einbezogen werden sollen. Deswegen sollen auch Grenzen von Modellvorhaben und Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden.

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