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Workshop 4.3 Neue Initiativen für mehr Versorgungsqualität

Leitlinien psychischer Störungen – ein fachübergreifender und gesellschaftlicher Prozess

Dr. Monika Nothacker, Berlin

Leitlinienentwicklung ist nicht neu in der Psychiatrie. Neu ist jedoch, dass in der Leitlinienerstellung die Festlegung und Wichtung patientenrelevanter Endpunkte als erste Aufgabe einer multiprofessionellen Leitliniengruppe angekommen ist. An den von der Gruppe als entscheidend erachteten Endpunkten wird die Analyse und kritische Bewertung der verfügbaren Evidenzen ausgerichtet. Die Fachübergreifende Perspektive ist dabei entscheidend, nur so kann eine kontinuierlich an den Bedürfnissen des Patienten ausgerichtete Versorgung ermöglicht werden. Die erforderliche Abstimmung ist anspruchsvoll, weil sie die unterschiedlichen professionellen Sichtweisen erfragen und berücksichtigen muss. In manchen Fällen zeigen sich fast unüberbrückbare Differenzen. Zudem bewegen sich die in die Leitlinienerstellung eingebundenen Organisationen in einem gesellschaftlichen Rahmen, in dem weitere Akteure (mit-)entscheiden, was als patientenrelevant umgesetzt wird. Die Öffentlichkeit und Verfügbarkeit von Leitlinien bedingt ihre gesellschaftliche Rolle bzw. ihr Bedeutung im Gesundheitswesen und machen sie attraktiv als Basis für Qualitätssicherungsprojekte. Eine neue Initiative der AWMF „Gemeinsam Klug Entscheiden“, soll dazu beitragen, dass auf allen Ebenen der Patient und die Beziehung zum Patienten im Vordergrund steht und fachspezifische sowie ökonomische Aspekte demgegenüber an zweiter Stelle stehen.

Value based healthcare, Choosing Wisely und Person-centered Psychiatry

Prof. Dr. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf

Hinter diesen Bezeichnungen stehen internationale Initiativen zur Optimierung der Patienten-Orientierung in der Versorgung psychisch Erkrankter. Value-based healthcare ist ein Ansatz, in dem der unmittelbare Patientennutzen in Bezug gesetzt wird zu den eingesetzten finanziellen Mitteln. Hier stellen sich kritische Fragen zu den Arten von Nutzen für die psychisch Erkrankten, die zur Bemessung herangezogen werden sollten, und zur Frage der gesundheitsökonomischen Daten, die verwendet werden sollen. „Choosing Wisely“ ist in Deutschland unter der Bezeichnung „Gemeinsam Klug Entscheiden“ bekannt und wird unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch auf seine Anwendbarkeit auf die Versorgung psychisch Erkrankter untersucht. Im Fokus steht die Frage, ob es Interventionen gibt, die eher wenig Nutzen versprechen, und die im Dialog zwischen Arzt und Patient erörtert werden sollen. Die „Personen-zentrierte Psychiatrie“ ist ein schon seit mehreren Jahren ursprünglich auf Initiative der World Psychiatric Association entwickeltes Konzept, mit dem alle Aspekte einer vermehrten Betroffenen-Zentrierung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen angesprochen werden sollen.

Internes Qualitätsmanagement – am Beispiel LVR-Klinikverbund

Prof. Dr. Roman Mennicken, Köln

Das Qualitätsmanagement des Klinikverbundes orientiert sich am Qualitätsmanagement-Kreislauf, dem so genannten PDCA-Zyklus. Dabei lassen sich die Aufgaben des Qualitätsmanagements den vier Tätigkeitsfeldern „Qualitätsplanung“, „Qualitätslenkung“, „Qualitätsprüfung“ und „Qualitätsbewertung“ zuordnen. Die Qualitätsplanung erfolgt aus der übergeordneten Perspektive des Klinikverbundes unter Beachtung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Qualitätslenkung erfolgt im Verbund mittels Zielvereinbarungen auf Basis der Balanced Scorecard. Die Qualitätsprüfung greift auf verschiedene Methoden zurück, darunter auch auf Kennzahlensysteme generiert aus dem Krankenhausinformationssystem. Die Bewertung umfasst sowohl die Aus- und Verwertung der Qualitätsprüfung als auch die Berichterstattung für interne und externe Stakeholder.

Als praktisches Beispiel wird im Vortrag auf den laufenden Prozess „Zwangsmaßnahmen im LVR-Klinikverbund“ eingegangen. In diesem Bereich konnte ein Benchmarking-Prozess im Klinikverbund initiiert werden. Zentrale Auswertungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen werden systematisch an die Beteiligten kommuniziert, in den Zielvereinbarungen berücksichtigt und können mittels entsprechender Indikatoren auch dargestellt werden.

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