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Workshop 4.1: Qualitätsmessung in Behandlung und Versorgung – was, wer, wie?

Qualitätsleitbild des LVR

Michael van Brederode, Düren

Im Zusammenhang einer aktuellen Initiative zur Weiterentwicklung und Aktualisierung der im Qualitätsmanagement verwendeten Instrumente und Verfahren wurde im LVR-Klinikverbund eine mehrdimensionale Definition „guter psychiatrischer Behandlungsqualität“ erarbeitet und als Qualitätsleitbild des LVR-Klinikverbundes verabschiedet. Das Leitbild soll als Orientierung für Mitarbeitende sowie als Qualitätsversprechen gegenüber den Patientinnen und Patienten dienen. Es ist geplant, das Leitbild mittels weitergehender Handlungsempfehlungen fortzuschreiben und damit im Sinne einer verbundweiten Qualitätsleitlinie zu konkretisieren. Die normativen Festlegungen des Leitbildes sollen darüber hinaus in operationalisierter Form eine zentrale Grundlage für die verbundinterne Qualitätsmessung bilden. Zielsetzung, Methodik, Umsetzung und weitergehende Überlegungen zur Einbindung der Leitlinie in ein integriertes Qualitätskonzept werden vorgestellt.

Externe Qualitätssicherung – ein Weg zur Stärkung der Qualität und Nutzerautonomie?

Dr. Johanna Friedli, Bern

Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ führt landesweit ergebnisorientierte Messungen im stationären Bereich der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie durch. ANQ-Mitglieder sind der Spitalverband H+, die Krankenversicherer mit dem Branchenverband santésuisse, alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein sowie die Eidgenössischen Sozialversicherer. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Beobachter Einsitz.

Grundlage für die Tätigkeit des ANQ bildet das Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1994, das von den Leistungserbringern und Kostenträgern eine vertraglich vereinbarte transparente Qualitätssicherung verlangt. In der stationären Psychiatrie werden diagnoseunabhängig die Symptombelastung (Selbst- und Fremdbeurteilung) und Freiheitsbeschränkende Massnahmen erfasst; ein Kurzfragebogen zur Patientenzufriedenheit ergänzt die Indikatoren ab Herbst 2017.

Seit Beginn der Messungen ist ein positiver Trend in der Daten- und Ergebnisqualität zu verzeichnen. Die Differenz der Symptombelastung zwischen Ein- und Austritt nimmt aus Sicht der Behandelnden und aus Sicht der Patientinnen und Patienten zu. Die Ergebnisse bieten wertvolle Informationen, damit die Institutionen ihre Resultate analysieren, vergleichen und sich entsprechend weiterentwickeln können. Die Messinstrumente und Daten können im klinischen Alltag praktisch genutzt werden, was den Kliniken über die Messung hinaus zugute kommt. Die nationale Messung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen fördert eine verstärkte klinikinterne und öffentliche Auseinandersetzung mit der Thematik.

Die öffentlich zugänglichen Vergleiche erlauben eine offene und breite Diskussion über Qualität im Gesundheitswesen. Sie steigern Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung, fördern den Wettbewerb unter den Leistungserbringern und liefern Kostenträgern ergänzende Informationen für Leistungs- und Tarifverträge. Potentielle Risiken wie Fehlinterpretationen, Assoziation der Ergebnisse mit Tarifsystemen oder ihr medialer Impact erfordern eine angemessene Kommunikation.

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