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Workshop 2.3: Inklusion – Schlagwort oder gelebte Realität?

Inklusion – das Beispiel LVR

Bernd Woltmann, Köln

„Der Begriff der Inklusion ist ein zentraler Schlüsselbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention. In enger Verbindung mit dem Begriff der Partizipation (Teilhabe) und den weiteren Grundsätzen (Art. 3) bildet er eine die gesamte BRK umspannende Hintergrundfolie für das Verständnis und die Interpretation der Konvention und ist Prüfstein für ihre Umsetzung“ (G. Wansing 2012). Der LVR-Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ (2014) hat aus Artikel 3 BRK die sieben Kriterien Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung, Gleichstellung, Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit und Kindeswohl abgeleitet und versucht diesen in zwölf pragmatisch formulierten Zielrichtungen in allen Handlungsfeldern umfassend gerecht zu werden. Dieses strategische Vorgehen wird erläutert.

Inklusion – das Beispiel LWL

Prof. Dr. Georg Juckel, Bochum

Im Inklusionsplan des LWLs sind über 100 Projekte im Bereichen Schule, Soziales, Kultur und Psychiatrie in der Folge der UN-Menschrechtsbehindertenkonvention zusammengeführt und vielfach neu konzipiert worden. Im Bereich der Psychiatrie imponieren vor allem Projekte zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen, psychischen Störungen bei Migranten sowie Etablierung von ExIn-Genesungsbegleitern in den Kliniken des LWLs. Die Erarbeitung und Verabschiedung der LWL-Handlungsempfehlungen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen mit den assoziierten Forschungsprojekten und die Evaluation der Arbeit der Genesungsbegleiter werden ausführlicher dargestellt und diskutiert.

Einmal verrückt, immer verrückt – die Darstellung psychisch Erkrankter in den Medien

Prof. Dr. Harald Dreßing, Mannheim

Spektakuläre Gewalttaten erfahren in der Regel ein hohes Interesse an medialer Aufmerksamkeit. Einerseits handelt es sich hierbei oftmals um besonders aufsehenerregende Taten, wie beispielsweise dem mutwillig herbeigeführten Absturz der „Germanwings“-Maschine im Frühjahr 2015. Andererseits ist mit zunächst unerklärlich erscheinenden Taten fast immer ein nachvollziehbarer „Reflex“ der breiten Öffentlichkeit verbunden: Die Frage nach dem Motiv, dem „Warum?“ der Tat.

In der medialen Verarbeitung von Gewalttaten oder terroristischen Selbstmordattentaten haben psychiatrische Begrifflichkeiten einen festen Platz. Sie dienen erstens dazu, die besondere Schwere eines Ereignisses zu verdeutlichen. Beispielsweise wenn von einer „Wahnsinnstat“ die Rede ist. Zweitens werden psychiatrische Diagnosen immer wieder als kausaler Erklärungsansatz für Verbrechen herangezogen. Zuletzt wurden diese beiden Aspekte mittels Textanalysen in deutschen Printmedien nach dem „Germanwings“-Absturz vom Referenten untersucht. Hierbei konnte eine starke mediale Fokussierung auf psychiatrische Begrifflichkeiten (z.B. Formulierungen wie „wahnsinniger Pilot“) und Erklärungsansätze (der Absturz als kausale Folge einer psychischen Krankheit des Co-Piloten) aufgezeigt werden. Der mediale Umgang mit psychiatrischen Diagnosen erscheint in diesem Zusammenhang stigmatisierend und dürfte erhebliche negative Effekte für psychisch Kranke haben, die aufgrund einer solchen stigmatisierenden Berichterstattung eine notwendige psychiatrische Behandlung möglicherweise vermeiden.

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